Das Konfigurationsprinzip ist in anderen Ländern dasselbe; Sie müssen jedoch die in Ihrem Land geltenden Normen berücksichtigen. In diesen FAQ wird die Schweiz als Beispiel herangezogen.
Seit dem 01.01.2026 gilt in der Schweiz eine netzdienliche Einspeiseregelung.
Der Netzbetreiber entscheidet welche Anlagen betroffen sind. Die Branche empfiehlt, dass die netzdienliche Einspeiseregelung ab dem 1. Januar 2026 bei allen Solaranlagen umgesetzt wird, die einen neuen Wechselrichter in Betrieb nehmen.
Gemäß den Branchenrichtlinien (Schweiz) sind folgende Bereiche betroffen:
- Neue Anlagen, für die das Anschlussgesuch (TAG) ab dem 1. Januar 2026 eingeht.
- Bestehende Anlagen, spätestens wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird.
Beim next3 muss die Einspeisebegrenzung für jede Phase (3) eingestellt werden:
/!\ Die anzuwendenden Werte entnehmen Sie bitte den in Ihrem Land geltenden Vorschriften.



L1: Parameter-ID 2.1.6.10, maximale exportierte Wirkleistung

L2: Parameter-ID 2.1.7.10, maximale exportierte Wirkleistung

L3: Parameter-ID 2.1.7.10, maximale exportierte Wirkleistung

Cos Phi anpassen, falls vom EVU im Anschlussgesuch verfügt:



ID 2.1.5.48 + ID 2.1.5.49 – übererregte cos-phi-Kapazität + untererregte cos-phi-Kapazität

